ERBSCHAFTEN UND LEGATE

Mit wenigen Zeilen viele Menschenleben retten

Haben Sie sich auch schon mit dem Gedanken getragen, ein Testament zu schreiben?

Das frühzeitige Verfassen eines Testaments hat zahlreiche Vorteile: Die Erbinnen und Erben treffen eine geregelte Situation vor, Missverständnisse werden vermieden und vor allem können Sie selbst entscheiden, welche Personen und Anliegen Sie berücksichtigen wollen.

Ihr Testament - Ihre Entscheidung

Wenn Sie unsere Stiftung in Ihrem Testament begünstigen, treffen Sie die bewusste Entscheidung, Ihr Engagement für eine minenfreie Welt über das Leben hinaus fortzusetzen. Ihr Testament trägt dazu bei, dass gefährliche Minen und explosive Kampfmittelrückstände geräumt werden, bevor Menschen zu Opfern werden. Es ermöglicht, dass Bauern wieder ohne Angst vor Minenunfällen Ihre Felder bestellen können, dass Kinder wieder sichere Schulwege haben, dass Dorfbewohner wieder Zugang zu Brunnen und wichtiger Infrastruktur erhalten.

Ein Testament zu verfassen ist gar nicht so schwierig.

Wer in seinem Nachlass eine gemeinnützige Organisation begünstigen möchte, steht vor einer Aufgabe, die einfacher ist, als es den Anschein macht. Damit das Testament wirksam ist, sind neben den Formvorschriften die Pflichtteile von nahen Angehörigen zu beachten. Über die so genannte freie Quote des Vermögens können Sie selbst bestimmen und damit über das Leben hinaus Gutes tun.

Eine gänzlich unkomplizierte Form der testamentarischen Unterstützung ist das Legat (auch Vermächtnis genannt). Mit einem Legat hinterlassen Sie einer Organisation, die Ihnen besonders am Herzen liegt, einen festgelegten Geldbetrag oder allenfalls bestimmte Sachwerte. Alternativ können Sie einer Organisation auch per Erbeinsetzung einen prozentualen Anteil Ihres gesamten Vermögens hinterlassen.

Mit dem kostenlosen TESTAMENTGENERATOR erstellen Sie in nur wenigen Schritten (und auf Wunsch anonym) eine PDF-Vorlage für Ihr Testament.

Was wir Ihnen dank der Partnerschaft mit Dein Adieu kostenlos anbieten können:

Neues Erbrecht 2023

Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte des neuen Erbrechts zusammengefasst:

  • Am 1. Januar 2023 tritt das neue Erbrecht in Kraft.
  • Die neuen Bestimmungen finden auf alle Nachlässe der nach dem 31. Dezember 2022 verstorbenen Erblasser oder Erblasserinnen Anwendung, unabhängig vom Datum ihres Testaments oder Erbvertrags.
  • Der Pflichtteil der Nachkommen wird von 3/4 auf 1/2 des gesetzlichen Erbteils reduziert.
  • Der Pflichtteil der Eltern wird abgeschafft.
  • Der Pflichtteil des überlebenden Ehegatten bzw. der überlebenden Ehegattin bleibt unverändert bei 1/2 des gesetzlichen Erbteils. Dasselbe gilt für eingetragene Partnerschaften.
  • Die Erhöhung der verfügbaren Quote (mind. die Hälfte des Nachlasses) gibt Erblasser oder Erblasserinnen mehr Handlungsspielraum in der Nachlassplanung: So können sie z.B. weitere Personen oder Institutionen als Erbinnen/Erben oder Vermächtnisnehmende berücksichtigen.

Der Newsletter für eine minenfreie Welt

Mit unserem Newsletter möchten wir Sie zweimal im Jahr über unsere Projekte und die Wirkung Ihrer Spende informieren.

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